Taufanmeldung
In der Regel findet ein- bis zweimal im Monat ein Taufgottesdienst für jeweils bis zu drei Täuflingen statt. Die Termine können Sie unverbindlich im Pfarramt unter der Rufnummer 09172 / 1728 erfragen. Unsere Taufen finden nach dem Sonntagsgottesdienst statt, jeweils in der Kirche, in der vorher Gottesdienst war (St. Peter oder St. Georg). Wenn Sie einen passenden Tauftermin mit dem Pfarramt gefunden haben, wird Ihnen dieser nach Rücksprache von den Pfarrern verbindlich zugesagt.
Taufgespräch
Die Pfarrerin/der Pfarrer vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein Taufgespräch, das ca. zwei Wochen vor der Taufe stattfindet. Dieses Gespräch findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt und dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem gemeinsamen Besprechen des Ablaufs der Taufe. Bei diesem Gespräch können die Paten dabei sein, es ist aber nicht notwendig.
Als Vorbereitung für das Gespräch ist es gut, wenn Sie bereits einen Taufspruch für Ihr Kind ausgesucht haben. Der Taufspruch ist ein Vers aus der Bibel, über den bei der Taufe die kurze Ansprache gehalten wird und der Ihr Kind bis zur Konfirmation begleiten soll. Einen Taufspruch finden Sie beim Blättern in der Bibel, oder es gibt einen Vers, der schon lange in der Familie Tradition hat, oder Sie nutzen die Seite www.taufspruch.de. Dort wird anhand von verschiedenen Fragen und Kategorien (Was ist Ihnen für Ihr Kind besonders wichtig? Welche Lebenseinstellung ist Ihnen wichtig?) eine Auswahl an Taufsprüchen vorgeschlagen.
Patenamt
Alle Kinder, die vor ihrem 14. Geburtstag getauft werden, bekommen mindestens einen Paten oder eine Patin, der/die die Eltern in der christlichen Erziehung des Kindes unterstützt. Pate/Patin kann werden, wer über 14 Jahre alt, getauft und Mitglied der Kirche ist – in der Regel ist das die Zeit ab der Konfirmation. Es ist von Vorteil, wenn Pate und Täufling der gleichen Konfession angehören, aber es können auch Christen aus einer anderen Kirche Patin oder Pate werden. Diese Kirche muss der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehören (z.B. katholische Kirche).
Ein Pate/eine Patin, der/die nicht Mitglied der evangelischen Kirchengemeinden Georgensgmünd oder Petersgmünd ist (also z.B. ein katholischer Pate oder ein evangelischer Pate aus einem Nachbarort) benötigt eine Patenbescheinigung. Diese bekommen Sie kostenlos beim evangelischen (bzw. katholischen) Pfarramt am Wohnsitz des Paten/der Patin. Diese Bescheinigung bestätigt die Mitgliedschaft in der dortigen Kirchengemeinde und die Befähigung zur Übernahme des Patenamtest.
Taufgottesdienst
Im Taufgottesdienst besteht die Möglichkeit für Angehörige sich in vielfältiger Weise einzubringen. Schon vorab durch das Aussuchen von Liedern oder beim Gottesdienst durch das Lesen von biblischen Texten oder Gebeten. Anwesende Kinder können ihre Taufkerze zum Altar bringen. Die Taufkerze für das Kind, das getauft wird, besorgen oder gestalten die Eltern oder Paten selbst (eine Kerze ist nicht verpflichtend). Häufig wird bei den Taufen aus einem kleinen Liederheft gesungen, das die Familien selbst individuell erstellen und das später auch eine schöne Erinnerung ist. Die Gesangbücher stehen aber natürlich auch zur Verfügung.
Unsere Angebote für Eltern mit Kleinkindern sind die Mutter-Kind-Gruppen und der Kindergottesdienst.