Zugehörigkeit

1. Der Wiedereintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die evangelische Kirche wieder eintreten will?
Sie können sich direkt an einen der evangelischen Pfarrer in Georgensgmünd oder an die Kircheneintrittsstelle in Nürnberg wenden:

Pfrin. Cornelia Meinhard, Am Kirchenbuck 1, 91166 Georgensgmünd, Tel. 09172/ 1728
Pfr. Martin Kraus, Am Kirchenbuck 2, 91166 Georgensgmünd, Tel: 09172/ 6670940

Ev. Kircheneintrittsstelle im „Eckstein – das Haus der ev.-luth. Kirche“, Burgstsr. 1-3, 90403 Nürnberg,
Tel.: 0911 2141516; E.mail: kircheneinstrittsstelle@eckstein-evangelisch.de


Welche Unterlagen werden benötigt?
Bringen Sie zum Wiedereintritt bitte Ihren Personalausweis und, wenn möglich, auch die Taufurkunde und die Austrittbescheinigung mit.


Werde ich noch einmal getauft?
Nein, man wird nur einmal getauft, wenn kein berechtigter Zweifel an der Gültigkeit der Taufe besteht.
Die Taufe wird von den großen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. Wenn Sie vorher keiner christlichen Kirche angehört haben, dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen (s. Erst-Eintritt)


Was muss ich tun, wenn ich lieber einer anderer als meiner Wohnsitzgemeinde angehören möchte?
Es ist möglich, sich einer „Wunschkirchengemeinde“ anzuschließen. Sprechen Sie das direkt bei Ihrem Eintritt an.


Was bespreche ich mit der Pfarrerin/ dem Pfarrer?
Alles, was Sie über Kirche/ Gemeinde, über Glaubens – und Lebensfragen wissen oder austauschen möchten.


Wie kann ich meinen Kircheneintritt feierlich begehen?
Die Wiederaufnahme geschieht in einer kleinen liturgischen Feier nur mit Pfarrer und dem Eintretenden, wobei auf Wunsch natürlich auch andere dabei sein können.


Was kostet der Eintritt?
Der Eintritt selbst ist kostenlos, aber als Kirchenmitglied sind Sie – sofern Sie Einkommen haben – kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer beträgt 8% von Ihrer Lohn – bzw. Einkommenssteuer. Dazu kommt das jährliche Kirchgeld. Für evangelische Christen mit Einkommen beträgt es 1% der Lohnsteuer. Es gibt einen Freibetrag für Geringverdienende. Das Kirchgeld wird dabei ausschließlich für die Belange der Pfarrei vor Ort verwendet.
 

2. Der Erst-Eintritt

Wer bei seinem Eintrittswunsch noch nie einer der großen christlichen Kirchen angehört hat, tritt durch die Taufe ein.

An wen muss ich mich wenden?
Auch bei diesem Wunsche wenden Sie sich gerne direkt an einen der evangelischen Pfarrer in Georgensgmünd/ Petersgmünd:

Pfrin. Cornelia Meinhard, Am Kirchenbuck 1, 91166 Georgensgmünd, Tel. 09172/ 1728
Pfr. Martin Kraus, Am Kirchenbuck 2, 91166 Georgensgmünd, Tel: 09172/ 6670940

Was ist zu tun?
In der Regel liegt vor der Taufe eine Taufunterweisung. Die Pfarrerin/ der Pfarrer erklärt die Bedeutung des christlichen Glaubens, der Kirche und ihrer Gottesdienste sowie das Glaubensleben der Gemeinde. Auch Taufe und Abendmahl, die als sog. Sakrament gelten, werden erklärt.
Können Sie dann der Taufe freien Herzens zustimmen, wird ein Tauftermin ausgemacht. Die Taufe geschieht innerhalb eines Gottesdienstes. Dies kann ein Sonntagsgottesdienst oder ein eigener Taufgottesdienst sein.


3. Der Kirchenaustritt

Ein Kirchenaustritt wird nicht bei der Kirche und nicht bei den PfarrerInnen vollzogen, sondern beim Einwohnermeldeamt.
Wir freuen uns daher umso mehr, wenn Sie auch beim Kirchenaustritt das Gespräch mit einem der Pfarrer suchen. Wir wollen Sie nicht zum Bleiben überreden. Stattdessen würden wir gerne erfahren, was Sie zu diesem Schritt veranlasst hat. Vor allem wenn es an den Pfarrern oder an der Ortsgemeinde liegt, sind wir dankbar, wenn Sie uns dazu Rückmeldung geben. Nur so können wir in Zukunft achtsamer sein.
Der Kirchenaustritt beim Einwohnermeldeamt ist gebührenpflichtig.